Sachgebiete
Atemschutz
Der Aufgabenbereich des Sachbearbeiters Atemschutz beinhaltet die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Atemschutzgeräte, Masken etc. Des Weiteren müssen die Masken nach jedem Einsatz gereinigt und die Atemluftflaschen wieder neu befüllt werden. Anschließend müssen die Gerätschaften natürlich wieder auf die Fahrzeuge aufgerüstet werden um für den nächsten Einsatz bereit zu sein.
Der Sachbearbeiter ist auch dafür verantwortlich, dass die Atemschutzgeräte und Atemluftflaschen zu der gesetzlichen vorgeschriebenen Grundüberholung bei einer Fachfirma bzw. dem TÜV vorgeführt werden.
Der Sachbearbeiter führt regelmäßige Schulungen, wie z. B. die Füllberechtigten, durch.
Im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters liegt auch die Kontrolle der Atemschutztauglichkeit, welche unter ärztliche Aufsicht durchgeführt wird und alle fünf Jahre erneuert werden muss.
Anforderung und Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern
Wie sich im Einsatzverlauf noch herausstellen sollte, war ein Mann mit seinem Gleitschirm in einem Baumwipfel im dichten Wald gelandet. Er löste seinen Schirm und wollte selbst von dem Baum absteigen. Dabei brach jedoch ein Ast, auf den er sich stellte. Der Mann stürzte daraufhin etwa 10 Meter in die Tiefe und landete vermutlich mit dem Hüftbereich auf einem Felsstein am Boden. Ein Sportbootfahrer auf der Donau entdeckte den im Baum hängenden Gleitschirm und alarmierte die Einsatzkräfte.
Nicht jeder kann gleich Atemschutzgeräteträger werden, so ist es notwendig, dass sich das Feuerwehrmitglied mindestens ein Jahr im aktiven Feuerwehrdienst befindet. Weitere Voraussetzungen sind die Absolvierung des Moduls „Abschluss Truppmann (ASMTRM)“ sowie die Erbringung des Nachweises „Atemschutztauglichkeit“.
Wenn alle Kriterien erfüllt wurden ist man für das Modul Atemschutzgeräteträger zugelassen. Der Besuch dieses Lehrganges ist Voraussetzung für weitere Module wie zum Beispiel Schadstoffausbildung oder Führungsausbildungen.