Bürgerservice

Bürgerservice

Wunschlaternen sind verboten

Das Inverkehrbringen von Miniatur-Heißluftballone oder Wunschlaternen, Himmelslaternen, Skylaterns udgl. ist in Österreich verboten!

Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Herstellung und den Import von Wunschlaternen.

Diese wunderschön anzusehenden Himmelslaternen sind tatsächlich gefährlich. Der Gesetzgeber sieht folgende Risiken damit verbunden:

  • Brandgefahr durch Entzündung der Wunschlaterne beim Start, Gefährdung umstehender Personen
  • Brandgefahr durch Abbrennen in der Luft (zB durch Windstoß) und Abstürzen in brennendem Zustand
  • Brandgefahr durch Absinken in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlust (undichte Ballonhülle)
  • Brandgefahr durch Hineintreiben in ein Hindernis (zB Bäume, Gebäude)
  • Brandgefahr durch glühende Reste nach „regulärer“ Landung
  • Beeinträchtigung des bodennahen Luftverkehrs
  • Irritation z.B. von Kraftfahrzeug-Lenkern und -Lenkerinnen durch herabsinkende Wunschlaternen
  • Gefahr durch die Öffnungsringe, sofern sie aus Metall hergestellt sind (insbesondere für Vieh)
  • Darüber hinaus kommt es auch zu Fehlalarmen bei der Feuerwehr
Bürgerservice

Alle Jahre wieder. Der Christbaum in Flammen.

Viele Menschen lieben es, ihre Heime in der Vorweihnachtszeit zu schmücken, Adventkränze werden aufgestellt, Duftkerzen angezündet. Oft werden die entstehenden Temperaturen von Kerzen unterschätzt. Nicht weniger als 600° bis 800° Celsius entwickeln die Bereiche außerhalb der gelbleuchtenden Flamme. Diese Strahlungswärme entzündet bereits im Abstand von mehreren Zentimetern Vorhänge, Gestecke, Servietten und Tischdecken.

Damit die Vorweihnachtszeit nicht zur Herbergssuche führt, hat der Österreichische Bundesfeuerwehrverband folgende Tipps zusammengefasst:

Kerzen und Adventkranz

  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen (auch nicht kurz) und nur in standfesten Kerzenständern verwenden.
  • Lassen Sie den Adventkranz nicht aus den Augen, wenn Sie die Kerzen entzünden. Sollte eine Kerze zu weit abbrennen, können Sie im Ernstfall sofort eingreifen.
  • Je trockener bzw. dürrer Zweige sind, desto höher wird die Brandgefahr. (Auf das „Nadeln“ achten).

Christbaum

  • Es wird empfohlen, den Christbaum möglichst lange im Freien stehen zu lassen, um ein frühzeitiges Austrocknen desselben zu verhindern. 
  • Die Aufbewahrung im Innenbereich sollte bis zur Aufstellung in einem mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel erfolgen, so bleibt der Baum länger frisch.
  • Die Verwendung von standsicheren, eventuell mit Wasser gefüllten Weihnachtsbaumständern, wird angeraten. 
  • Sorgen Sie beim Aufstellen des Weihnachtsbaumes für einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zu brennbaren Materialen wie Vorhang etc. Halten Sie auch einen genügenden Abstand zum Heizkörper ein. 
  • Am Christbaum echte Kerzen immer senkrecht befestigen und genügend Abstand zu den Zweigen halten.
  • Stellen Sie den Weihnachtsbaum so auf, dass Ihnen im Falle eines Brandes das rasche Verlassen des Raumes ungehindert möglich ist. Ein Verzicht auf brennbare Stoffe wie Papier, Watte, Zelluloid und Zellwolle, wie auch von Spritzkerzen, ist von Vorteil. 
  • Bei elektrischen Lichterketten ist darauf zu achten, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Vor Inbetriebnahme Anschlüsse und Kabel sorgfältig kontrollieren. Bei Schäden die Kette nicht mehr benutzen, es besteht die Gefahr eines Kurzschlusses.
  • Vorgaben des Herstellers beachten.
    Nur entsprechend sicherheitsgeprüfte elektrische Lichterketten aus dem Fachhandel verwenden.

Besondere Vorsicht ist geboten!

  • Wer mit Kindern feiert, sollte diesen die Gefahr, die vom Feuer ausgeht, unbedingt verdeutlichen. Feuerzeuge und Streichhölzer sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt sein.
  • Kinder über das richtige Verhalten im Brandfall informieren (z.B. Notruf absetzen).

Im Falle des Falles – Ruhe bewahren – Notruf 122.

  • Mit Wasser oder Feuerlöscher sofort löschen. 
  • Wenn der Löschversuch misslingt, den Raum – die Wohnung – das Haus sofort verlassen, Türen zum Brandraum schließen, Feuerwehr alarmieren (Notruf 122), Mitbewohner bzw. Nachbarn warnen, Feuerwehrkräfte an markanter Stelle (z.B. beim Haustor) erwarten und einweisen.
Bürgerservice

Rauch-Wärmeabzugsanlage

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist eine technische Einrichtung, die entweder von einer Brandmeldeanlage automatisch ausgelöst wird, oder händisch durch betätigen der Auslöseeinheit aktiviert wird. 

Zweck dieser Einrichtung ist es, einzelne Bereiche (Brand- oder Rauchabschnitte) oder ganze Gebäude von Rauch und Wärme bis zu einer bestimmten Brandgröße so frei zu halten, dass eine Evakuierung des Gebäudes bzw. ein Angriff der Feuerwehr erleichtert wird.

Für die Beratung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb nötig.

Bürgerservice

Feuer im Freien

Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer oder Grillfeuer sind beliebt, aber auch gefährlich. Vor allem aber sind sie genau geregelt. Die Nichteinhaltung der Vorgaben und Richtlinien kann mitunter empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt beim Amt der Landesregierung des betreffenden Bundeslandes.

Bürgerservice

Sicherheit im Treppenhaus

Ziel ist es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark, die Ausbildung für den Feuerwehreinsatz in Tunnelanlagen weiter zu vereinheitlichen. Um die Grundausbildung für die Mitglieder der Portalfeuerwehren im Bereich Leoben zukünftig einheitlich durchzuführen, wurden durch den verantwortlichen Sonderbeauftragten des Bereichsfeuerwehrverbandes Leoben ABI Jürgen Sapelza zahlreiche Führungskräfte und Mitglieder von Portalfeuerwehren eingeladen, an diesem Ausbildungstag teilzunehmen.

Bürgerservice

Rund ums Auto

Was Sie als Lenker eines Fahrzeuges gesetzlich mitzuführen haben, ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Das ist:

– geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck, Warndreieck)

– reflektierende Warnkleidung (gem. ÖNORM EN 471)

– Verbandzeug („Autoapotheke“, empfehlenswert gemäß ÖNORM V 5101)

– Nicht verpflichtend in Österreich ist das Mitführen eines Feuerlöschers. Wir sprechen dafür aber durchaus eine Empfehlung aus. Mit einem 2 kg Pulverlöscher sind Sie gut gerüstet um einen Entstehungsbrand zu löschen.

Bürgerservice

Was ist eine Rettungskarte?

Ziel ist es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark, die Ausbildung für den Feuerwehreinsatz in Tunnelanlagen weiter zu vereinheitlichen. Um die Grundausbildung für die Mitglieder der Portalfeuerwehren im Bereich Leoben zukünftig einheitlich durchzuführen, wurden durch den verantwortlichen Sonderbeauftragten des Bereichsfeuerwehrverbandes Leoben ABI Jürgen Sapelza zahlreiche Führungskräfte und Mitglieder von Portalfeuerwehren eingeladen, an diesem Ausbildungstag teilzunehmen.

Bürgerservice

Übung mit dem Löschtrainer

Die FF-Glickworld führt für Brandschutzbeauftragte auf Wunsch Ausbildungen in erster Löschhilfe durch. Dies kann im eigenen Betrieb (wenn möglich) oder in der Feuerwehr durchgeführt werden. Das Training gliedert sich einen Theorie- sowie Praxisteil welche ca. 2 Std. in Anspruch nehmen. Der Praxisteil wird mit einem umweltfreundlichen gasbefeuerten Feuerlöschtrainer durchgeführt, welcher kaum Rückstände hinterlässt. Die Theorieteile können individuell auf Ihren Betrieb angepasst werden. Es können auch nur einzelne Module gebucht werden. Für genauere Infos kontaktieren Sie uns einfach. 

Bürgerservice

Sirenen Signale

Das bedeuten die unterschiedlichen Signale:

Warnung

Gleichbleibender Dauerton von 3 Minuten. Es droht herannahende Gefahr! Radio und TV einschalten und Verhaltensmaßnahmen befolgen.

Alarm

Auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute. Akute Gefahr! Sofort schützende Bereiche aufsuchen und Radio bzw. TV verfolgen.

Entwarnung

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute. Ende der Gefahr! Trotzdem weitere Hinweise in Radio und TV beachten.

Bürgerservice

Rauchwarnmelder

Was ist ein Rauchmelder?

Rauchwarnmelder sind nicht an die Feuerwehr angeschlossene Frühwarngeräte.
Günstige Modelle unter 10 € werden nicht empfohlen. Gute Geräte sind zwischen 20 und 50 Euro erhältlich. Es geht um Ihr Leben, da sollten Sie nicht sparen.
10-Jahres-Melder sind wartungsfrei und haben eine fest eingebaute Lithium-Batterie. Diese sollten spätestens nach 10 Jahren getauscht werden, da die Rauchkammer durch Staub verschmutzt (was zu Fehlalarmen führt) und die Batterie nicht mehr die entsprechende Leistung vorweist.

Wenn der Rauchwarnmelder anschlägt

Handelt es sich um einen echten Brand und nicht um eine offensichtliche Täuschung, so sollten Sie sofort die Feuerwehr unter 122 rufen! Warnen Sie alle in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus anwesenden Personen und flüchten Sie ins Freie. Sollte es sich um einen Entstehungsbrand handeln, so können Sie mit einem Handfeuerlöscher die erste Brandbekämpfung durchführen. Aber Vorsicht: Achten Sie immer auf Ihr eigenes Leben und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.

Wenn der Rauchwarnmelder des Nachbarn anschlägt

Wenn der Rauchwarnmelder in einer Nachbarwohnung anschlägt, so bleibt Ihnen nur den Nachbarn anzurufen, zu klopfen und die Feuerwehr zu rufen.