Bürgerservice
Rund ums Auto
Was Sie als Lenker eines Fahrzeuges gesetzlich mitzuführen haben, ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Das ist:
– geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck, Warndreieck)
– reflektierende Warnkleidung (gem. ÖNORM EN 471)
– Verbandzeug („Autoapotheke“, empfehlenswert gemäß ÖNORM V 5101)
– Nicht verpflichtend in Österreich ist das Mitführen eines Feuerlöschers. Wir sprechen dafür aber durchaus eine Empfehlung aus. Mit einem 2 kg Pulverlöscher sind Sie gut gerüstet um einen Entstehungsbrand zu löschen.