Bürgerservice

Rund ums Auto

Was Sie als Lenker eines Fahrzeuges gesetzlich mitzuführen haben, ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Das ist:

– geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck, Warndreieck)

– reflektierende Warnkleidung (gem. ÖNORM EN 471)

– Verbandzeug („Autoapotheke“, empfehlenswert gemäß ÖNORM V 5101)

– Nicht verpflichtend in Österreich ist das Mitführen eines Feuerlöschers. Wir sprechen dafür aber durchaus eine Empfehlung aus. Mit einem 2 kg Pulverlöscher sind Sie gut gerüstet um einen Entstehungsbrand zu löschen.